Diskriminierung

Als Diskriminierung gilt jede Handlung oder Äusserung, die darauf abzielt, eine Person – insbesondere aufgrund von Geschlecht oder Geschlechtsidentität, physischer oder psychischer Behinderung, Alter, ethnischer Herkunft (z. B. Sprache, Nationalität, Hautfarbe, Migrationserfahrung, Religion), sozialer Herkunft oder Stellung sowie sexueller Orientierung – ungleich zu behandeln oder herabzuwürdigen.  

Diskriminierung kann sich sowohl in expliziten Grenzüberschreitungen und verbalen Übergriffen als auch in subtilen Herabsetzungen und Ausschlussmechanismen äussern. Zu diskriminierendem Verhalten zählen insbesondere sexuelle Belästigung, Sexismus, Rassismus sowie Machtmissbrauch. 

Diskriminierung zu benennen und ihr zu widersprechen ist oft schwer – für Betroffene, aber auch für das Umfeld. Doch sie still hinzunehmen oder als Zeug*in, Vorgesetzte oder Dozierende nicht zu reagieren, kann sowohl für Betroffene als auch für die Teamkultur und die Institution belastende Folgen haben. 

Die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern duldet keinerlei Diskriminierung und setzt sich für den ein. Alle Angehörigen der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern haben das Recht, so behandelt zu werden, dass ihre Würde und ihre persönliche Integrität unangetastet bleiben. Als betroffene oder beobachtende Person können Sie Diskriminierung jederzeit vertraulich melden.  

Ablauf Meldung Verletzung der persönlichen Integrität

Prozess für Studierende und Mitarbeitende

Hier finden Sie das Vorgehen bei Meldungen von Verletzung der persönlichen Integrität, insbesondere Diskriminierung, für Studierende und Mitarbeitende.

Grundsätzlich gilt: Es gibt nicht die eine richtige Reaktion oder das einzig richtige Verhalten – ebenso wenig wie es völlig falsche Verhaltensweisen gibt. Manche Reaktionen geschehen spontan, andere entstehen erst mit etwas Abstand oder im Austausch mit vertrauten Personen. 

Wichtig ist: Sie haben das Recht, sich zu wehren und können vertrauliche Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen. 

  • Achten Sie auf sich. Diskriminierung zu erfahren, ist verletzend und löst oft Ohnmacht aus. Sie müssen niemandem etwas beweisen oder sofort reagieren. Sie müssen die Diskriminierung aber auch nicht hinnehmen. Überlegen Sie, was Ihnen gerade gut tut und was Sie tun möchten.  
  • Machen Sie Ihre Position klar und deutlich und benennen Sie das diskriminierende Verhalten. Sie haben jederzeit das Recht, sich gegen Ungleichbehandlung zu wehren. Sie können diskriminierende Aussagen oder Verhaltensweisen zurückweisen oder auf diskriminierende Umstände hinweisen. 
  • Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest. Notieren Sie, was passiert ist, wann und wo es stattgefunden hat, unter welchen Umständen und wer beteiligt war. Achten Sie darauf, mögliche Zeug*innen oder Beweise zu vermerken. 
  • Suchen Sie Unterstützung in Ihrem sozialen und institutionellen Umfeld. Ihre Wahrnehmung zählt. Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens und melden Sie den Vorfall an beratung.afc@unibe.ch. Studierende, Mitarbeitende und Forschende haben Anspruch auf vertrauliche Unterstützung und Beratung in einem geschützten Umfeld. Auch Fragen, Unsicherheiten und Zweifel haben in der Beratung ihren Platz. Falls Sie psychologische Beratung wünschen, können Sie sich an die wenden.  

Engagieren Sie sich aktiv gegen diskriminierendes Verhalten. 

  • Sehen Sie nicht weg und unterstützen Sie Betroffene. Zeigen Sie Solidarität. Fragen Sie nach, ob alles in Ordnung ist, bieten Sie Ihre Unterstützung an und stellen Sie sich – wenn gewünscht – als Zeug*in zur Verfügung. Wenn möglich, sprechen Sie sich mit der betroffenen Person über weiteren Schritten ab.  
  • Zeigen Sie Haltung. Es braucht Mut, sich gegen subtile oder offene Herabwürdigungen zu stellen. Setzen Sie klare Grenzen und signalisieren Sie, wenn ein Verhalten unangemessen ist, z.B.  «Diese Aussage/dieses Verhalten ist sexistisch/rassistisch/verletzend/diskriminierend/nicht in Ordnung», «das finde ich nicht witzig/das sagt man nicht». Machen Sie diskriminierende Verhaltensweisen oder Strukturen in Ihrem Umfeld zum Thema – etwa in Teamsitzungen oder Studierendenversammlungen. Sprechen Sie Dozierende auf eine problematische Studienkultur oder diskriminierende Inhalte in Lehrveranstaltungen an. 
  • Machen Sie auf die Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangebote aufmerksam. Ermutigen Sie Betroffene, aktiv zu werden und weisen Sie auf die Möglichkeit hin, vertrauliche Unterstützung und Beratung zu erhalten: beratung.afc@unibe.ch. Auch als beobachtende Person können Sie sich an die AfC wenden, den Vorfall melden und Beratung erhalten.  

Diskriminierendes Verhalten schadet dem Arbeits- bzw. Studienklima. Als vorgesetzte oder dozierende Person haben Sie die Verantwortung, für ein diskriminierungsfreies Umfeld zu sorgen. 

  • Nehmen Sie jeden Hinweis ernst. Wenn Betroffene von diskriminierendem Verhalten berichten, hören Sie aufmerksam zu und nehmen Sie ihre Anliegen ernst. Rassistische Ausschlussmechanismen, Denkmuster oder Verhaltensweisen treten oft subtil auf und sind schwer nachweisbar. Setzen Sie sich aktiv für Ihre Mitarbeitenden und Studierenden ein. Klären Sie, welche Art der Unterstützung sich die Person von Ihnen wünscht, und besprechen Sie gemeinsam im vertraulichen Rahmen mögliche nächste Schritte.  
  • Machen Sie deutlich, dass Sie diskriminierendes Verhalten nicht tolerieren. Seien Sie ein Vorbild und sensibilisieren Sie Ihr Team bzw. Ihre Studierenden. Thematisieren Sie das Arbeits- bzw. Studienklima und schaffen Sie Raum für einen offenen Austausch über Diskriminierung. Fördern Sie in Ihren Lehrveranstaltungen aktiv einen respektvollen und wertschätzenden Umgang. 
  • Schauen Sie nicht weg. Wenn Sie diskriminierendes Verhalten in Ihrem Team oder in Lehrveranstaltungen wahrnehmen, sprechen Sie es gegenüber allen Beteiligten direkt an. Klären Sie, unter welchen Umständen Sie einer Handlungspflicht unterliegen. 
  • Weisen Sie auf die Hilfsangebote und Handlungsmöglichkeiten hin. Weisen Sie auf die Möglichkeit hin, vertrauliche Unterstützung und Beratung zu erhalten: beratung.afc@unibe.ch. Auch Sie können sich an die AfC wenden und Unterstützung erhalten.  

Nutzen Sie die Gelegenheit zur Reflexion und Weiterentwicklung, eigene Vorurteile oder Verhaltensweisen zu erkennen und anzuerkennen.  

  • Nehmen Sie Rückmeldungen und Kritik ernst. Hören Sie der Person aufmerksam zu, die Sie auf diskriminierendes Verhalten hinweist. Werten Sie die Rückmeldung nicht als Angriff, sondern als ein Angebot zum Dialog – und als Chance, dazuzulernen. 
  • Reflektieren Sie Ihr Verhalten. Welche Wirkung hatte Ihre Aussage oder Handlung? Haben Sie womöglich eine Person verletzt? Wie könnten Sie dies wiedergutmachen? Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens über den Vorfall oder informieren Sie sich über das Thema. Eine bewusste Auseinandersetzung bietet die Möglichkeit, die eigenen Vorstellungen und Haltungen zu reflektieren.   
  • Sprechen Sie das Thema an. Offene Gespräche können viel bewirken. Entschuldigen Sie sich bei der betroffenen Person, auch wenn es nicht Ihre Absicht war zu diskriminieren. Vermeiden Sie es dabei, Ihr Verhalten zu rechtfertigen oder zu verharmlosen (z.B. mit «Nimm es nicht persönlich», «Das war nicht böse gemeint» oder «Das war nur ein Witz»).  
  • Setzen Sie die betroffene Person nicht unter Druck. Respektieren Sie das Recht der betroffenen Person, sich zu wehren. Jede Auseinandersetzung kann eine Chance für Klärung und ein verbessertes Miteinander am Arbeitsplatz oder im Studium sein. 
  • Wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten an die Abteilung für Chancengleichheit. Sie können sich bei der AfC beraten lassen und weiterführende Informationen erhalten.