±õ²Ô³Ù±ð²µ°ù¾±³Ùä³Ù²õ²ú±ð²¹³Ü´Ú³Ù°ù²¹²µ³Ù±ð

Die ±õ²Ô³Ù±ð²µ°ù¾±³Ùä³Ù²õ²ú±ð²¹³Ü´Ú³Ù°ù²¹²µ³Ù±ðn sind zuständig für die Behandlung von Meldungen von (möglichen) Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität. Sie sind Ansprechpersonen für alle ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsangehörigen in Belangen der wissenschaftlichen Integrität.

Aufgabe und Zweck

Die ±õ²Ô³Ù±ð²µ°ù¾±³Ùä³Ù²õ²ú±ð²¹³Ü´Ú³Ù°ù²¹²µ³Ù±ðn sind Ansprechpersonen für alle Angehörigen der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù in Belangen der wissenschatlichen Integrität. Sie sind zuständig für die Beurteilung von Meldungen wegen Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität, für Vorabklärungen und für die Verfahrensleitung. Die ±õ²Ô³Ù±ð²µ°ù¾±³Ùä³Ù²õ²ú±ð²¹³Ü´Ú³Ù°ù²¹²µ³Ù±ðn sind unabhängig von den Organen der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù.

Bei Verstössen gegen die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität, welche das Finden wissenschaftlicher Erkenntnisse beeinträchtigen können, und bei Verstössen, die schützenswerte Individualinteressen verletzen, führen die ±õ²Ô³Ù±ð²µ°ù¾±³Ùä³Ù²õ²ú±ð²¹³Ü´Ú³Ù°ù²¹²µ³Ù±ðn ein Verfahren zur Feststellung eines allfälligen schuldhaften (d. h. vorsätzlichen oder fahrlässigen) Fehlverhaltens durch.

Anfragen in Belangen der wissenschatlichen Integrität im Sinne von Art. 6 Abs. 2 des Reglements über die wissenschaftliche Integrität können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden.

Meldungen wegen Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität im Sinne von Art. 7. Abs. 4 sind schriftlich und begründet an die ±õ²Ô³Ù±ð²µ°ù¾±³Ùä³Ù²õ²ú±ð²¹³Ü´Ú³Ù°ù²¹²µ³Ù±ðn zu richten.

±õ²Ô³Ù±ð²µ°ù¾±³Ùä³Ù²õ²ú±ð²¹³Ü´Ú³Ù°ù²¹²µ³Ù±ð der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern