Registrierung von Gruppierungen
Damit Gruppen und Vereine als universitäre Gruppierungen auftreten können, müssen sie an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern registriert werden.
Es müssen folgende Voraussetzungen für die Registrierung an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern erfüllt sein:
- Es muss sich bei der Gruppierung um einen Verein oder zumindest um eine vereinsähnliche Gruppierung handeln (kein kommerzieller Hauptzweck).
- Der Zweck der Gruppierung muss einen Zusammenhang mit der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern haben.
- Der Zweck der Gruppierung darf nicht rechtswidrig sein.
- Bei den Mitgliedern der Gruppierung handelt es sich mehrheitlich um aktuelle oder ehemalige an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern immatrikulierte Studierende oder Angestellte der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern.