Registrierung von Gruppierungen

Damit Gruppen und Vereine als universitäre Gruppierungen auftreten können, müssen sie an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern registriert werden.

Es müssen folgende Voraussetzungen für die Registrierung an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern erfüllt sein:

  • Es muss sich bei der Gruppierung um einen Verein oder zumindest um eine vereinsähnliche Gruppierung handeln (kein kommerzieller Hauptzweck).
  • Der Zweck der Gruppierung muss einen Zusammenhang mit der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern haben.
  • Der Zweck der Gruppierung darf nicht rechtswidrig sein.
  • Bei den Mitgliedern der Gruppierung handelt es sich mehrheitlich um aktuelle oder ehemalige an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern immatrikulierte Studierende oder Angestellte der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern.