Eine Beurlaubung kann nur im Rahmen der Semestereinschreibung auf Selfservice beantragt werden. Fristverlängerungen sind nicht möglich.
Fristen für ein Gesuch
Herbstsemester | ¹ó°ùü³óÂá²¹³ó°ù²õ²õ±ð³¾±ð²õ³Ù±ð°ù | |
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Elektronischer Antrag auf Beurlaubung | 31. August | 31. Januar |
Einreichung der erforderlichen Belege | 15. September | 15. Februar |
Doktorierende
Für Doktorierende ist eine Beurlaubung nicht vorgesehen. Sie können sich aber von der Immatrikulationspflicht dispensieren lassen, sofern weder materielle noch personelle Leistungen der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern in Anspruch genommen werden.