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¸é±ð¾±²õ±ð°ì´Ç²õ³Ù±ð²Ô²ú±ð¾±³Ù°ùä²µ±ð für Forschende, die internationale Forschungs- und Bildungsprojekte vorbereiten

 
Voraussetzungen Ein geplanter Antrag für ein Projekt innerhalb der EU-Rahmenprogramme, , oder . In besonderen Fällen können auch Reisekosten zur Vorbereitung anderer internationaler Projekte übernommen werden.
Antragsberechtigt Promovierte Forschende der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Bern.
¹óö°ù»å±ð°ù²ú±ð³Ù°ù²¹²µ Max. CHF 1'000 pro Reise für 1 Person. Insgesamt stehen CHF 10'000 pro Jahr zur Verfügung.
Geltungsbereich Kurzreisen, die für die Lancierung sowie die Vorabklärung internationaler Forschungs- und Bildungsprojekte nötig sind. Nicht finanziert: Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Reisen für Forschungsarbeiten.
Eingabefrist

Spätestens 5 Tage vor Reisebeginn

Gesuch

Das Gesuchsformular kann elektronisch ausgefüllt und per E-Mail oder per Post zurückgeschickt werden. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Pro Projekt können zwei Anträge eingereicht werden.
  • Pro Treffen wird eine Person finanziell unterstützt.
  • ¸é±ð¾±²õ±ð°ì´Ç²õ³Ù±ð²Ô²ú±ð¾±³Ù°ùä²µ±ð sind nur für Kosten, die nicht über das Projekt laufen können.
  • Das Spesenreglement und die Travel Policy der Uni sind einzuhalten.
  • Flüge müssen über die Reiseplattform der Uni gebucht werden.

Abrechnung

Das Abrechnungsformular mit den Originalbelegen soll umgehend nach Abschluss der Reise via eforms eingereicht werden.